Avulsion

[132] Avulsion (lat.), Ab-, Loßreißung eines Erdkörpers (Avulsum) durch Wassergewalt und seine Ansetzung an eine andere Uferstelle. Die Rechtssätze hierüber sind in Deutschland dem Landesrecht überlassen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 132.
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