[132]Avulsion (lat.), Ab-, Loßreißung eines Erdkörpers (Avulsum) durch Wassergewalt und seine Ansetzung an eine andere Uferstelle. Die Rechtssätze hierüber sind in Deutschland dem Landesrecht überlassen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 132.