[149] Bannrechte, Gerechtsame, deren Inhaber (Bannherr) von den Einwohnern eines bestimmten Bezirks (s. Bannmeile) verlangen konnte, daß sie bestimmte Lebensbedürfnisse ausschließlich oder vorzugsweise durch ihn befriedigen ließen: Mühlzwang, Bier- und Branntweinzwang, Weinkelterbann u.a.