[172] Bedingung (Conditĭo), bei Rechtsgeschäften, jedes zukünftige und ungewisse Ereignis, von dessen Eintritt oder Nichteintritt durch besondere Übereinkunft die Existenz eines Rechtsgeschäfts abhängig gemacht ist: Suspensiv-B. (aufschiebende B.), wenn sie den Anfang, Resolutiv. B. (auflösende B.), wenn sie das Ende des Rechtsgeschäfts hinausschiebt. Verbotene, unsittliche, unmögliche und widerspruchsvolle B. machen die von ihnen abhängig gemachte Bestimmung von vornherein unwirksam.