Beharrungsvermögen

[174] Beharrungsvermögen oder Trägheit, in der Mechanik die Eigenschaft der Körper, kraft der sie in dem Bewegungszustand beharren, in dem sie sich einmal befinden, bis eine äußere Ursache diesen Zustand abändert.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 174.
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