[174]Beichtvater, Beichtiger, der beichtehörende Geistliche, durch besondere bischöfl. Bestimmung dazu berechtigt. Oft sind ganze Mönchsorden als solche zu B. bestimmt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 174.