[184]Bereicherungsklage, Klage auf Rückerstattung im Falle einer ungerechtfertigten Bereicherung (bei irrtümlicher Leistung, ausbleibender Gegenleistung, Bereicherung durch widerrechtliche oder unsittliche Handlungen etc.).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 184.