[200] Bezirksausschuß, in dem preuß. Regierungsbezirk eine Vereinigung von Beschlußbehörde und Verwaltungsgericht, steht zwischen Kreisausschuß und Oberverwaltungsgericht. Mitglieder: Regierungspräsident (Vorsitzender), Verwaltungsgerichtsdirektor (stellvertretender Vorsitzender), ein Staatsbeamter im Nebenamt und vier vom Provinzialausschuß gewählte Einwohner des Bezirks.