[213]Bissextus (Bisextus, lat.), der nach Cäsars Anordnung jedes vierte Jahr nach dem 23. Febr. einzulegende Schalttag; bissextīl, einen Schalttag enthaltend.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 213.