[216] Blanko (span. blanco, ital. bianco, d.i. weiß, unbeschrieben), unausgefüllt, unbegrenzt; in blanco trassieren, ohne Guthaben auf jemand Wechsel (Blankotratten) abgeben; Blankokredit, der Kredit, den der Bezogene ohne Deckung gewährt, auch unbeschränkter Kredit auf Grund persönlichen Vertrauens; Blankoakzept, Annahme eines Wechsels, auf dem Summe oder Verfallzeit noch nicht ausgefüllt ist. Blankogiro, -indossement, Begebung eines Wechsels durch bloße Unterschrift des Indossanten. Blankogeschäft oder -käufe, Scheingeschäfte zur Spekulation auf Preisunterschiede. Blankovollmacht, unbeschränkte Vollmacht, [216] in der Weise erteilt, daß der Vollmachtgeber seine Unterschrift auf ein nicht ausgefülltes Vollmachtsformular setzt und dem Bevollmächtigten die Ausfüllung überläßt.