[217] Blasinstrumente, Tonwerkzeuge, die durch eingeblasene Luft zum Tönen gebracht werden; sind aus Holz oder Blech. Erstere haben Tonlöcher und werden angeblasen entweder durch Schnabelmundstücke (Klarinette) oder Rohrmundstücke (Oboe, engl. Horn und Fagott) oder ohne Mundstück (Flöten); letztere durch Metallmundstücke oder Kessel (Trompete, Horn, Posaune etc.).