Blindenanstalten

[222] Blindenanstalten, Erziehungs-, Erwerbs- und Versorgungsanstalten für Blinde. Die erste entstand 1784 in Paris durch Haüy; Gesamtzahl in Deutschland 52 mit etwa 3000 Blinden. Besondere Vereine bestehen noch für die Blindenfürsorge, zur Verwertung der Arbeitskraft der ausgebildeten Blinden (größter Verein in Düren).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 222.
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