[263]Breitseite, Bezeichnung der Schiffsseite; auch die Gesamtheit der Geschütze auf einer Seite (Breitseitgeschütze) oder das gleichzeitige Abfeuern derselben (eine B. geben).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 263.