Condictio

[361] Condictĭo (lat.), eine Klage, welche auf Rückerstattung eines nicht gerechtfertigten Vermögensgewinns geht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 361.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika