[387] Dampfakkumulātor, Apparat zur Ausnutzung des Abdampfes intermittierender Dampfmaschinen (Walzenzugmaschinen, Fördermaschinen, Dampfhämmer), besteht aus einem Kessel mit einer den Wärmespeicher bildenden Substanz (Wasser), die während der Arbeitsperiode der Dampfmaschine die Wärme des Abdampfes zum Teil aufspeichert und während der Pausen bei fallendem Druck Dampf erzeugt, so daß eine an den Kessel angeschlossene Niederdruckdampfturbine kontinuierlich mit Dampf gespeist werden kann; von Prof. Rateau in Paris erfunden.