[387]Dampfbarkasse, Barkasse mit Dampfmaschine, Torpedolancierrohr und Revolvergeschütz; auch kleiner Dampfer, der zum Schleppen von Leichterfahrzeugen oder zur Personenbeförderung dient.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 387.