[399] Decharge (frz., spr. -scharsch'), Entlastung, Freisprechung von einer Verbindlichkeit, bes. des Rechnungsführers nach Ablegung der für richtig befundenen Rechnung; Bescheinigung einer Geschäftsvollendung; dechargieren, entlasten; Geschütze abfeuern oder entladen.