[400] Deduktion (lat.), Beweisführung; in der Logik die Ableitung von etwas Besonderm aus etwas Allgemeinem, im Gegensatz zur Induktion (s.d.); in der Rechtssprache die Darlegung einer für die Entscheidung einer Streitsache erheblichen Rechtsfrage seitens einer Partei; auch s.v.w. Abzug. Deduzieren, herleiten, dartun; den Rechtsbeweis aus Tatsachen oder Rechtssätzen führen.