[401]Degenfähnrich, im deutschen Heer außerdienstliche Bezeichnung eines Fähnrichs, der das Offizierexamen bestanden hat und das Offizierseitengewehr tragen darf.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 401.