[410]Derivationsrechnung, mathem. Verfahren, durch welches Funktionen derart in Reihen entwickelt werden, daß sich die Glieder derselben gesetzmäßig auseinander herleiten lassen. – Vgl. Arbogast (1800), Hindenburg (1803).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 410.