[411]Deservītenjahr, letztes Dienst- oder Gnadenjahr, währenddessen die verdienten, aber noch nicht ausgezahlten Einkünfte den Erben des verstorbenen Geistlichen zukommen; meist nur ein halbes Jahr.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 411.