[427]Dezernieren (lat.), eine Entscheidung, eine Verfügung, eine Anordnung treffen; Dezernāt, Berichterstattung; Unterabteilung einer Behörde zur Bearbeitung eines Faches; Dezernént, deren Vorstand.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 427.