Diferenzialzölle

[434] Diferenziālzölle, Zölle, die von Waren derselben Gattung nach einem verschiedenen Zollsatz erhoben werden; dienen entweder zur Förderung der inländischen Reederei oder des direkten Handels (Ermäßigung des Zollsatzes für Inländer) oder zur Erleichterung oder Erschwerung der Einfuhr aus bestimmten Staaten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 434.
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