[451]Doppeltarif, ein aus einem Maximal- und einem Minimaltarif bestehender Zolltarif, von denen jener die höchste, dieser die niedrigste Grenze bezeichnet, innerhalb deren sich die Zölle eines Staates zu bewegen haben.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.