[451]Doppelversicherung, mehrfache Versicherung gegen dasselbe wirtschaftlich nachteilige Ereignis; bei Personenversicherung erlaubt, bei Sachversicherung meist verboten.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.