[451]Doppelwährung, Mischwährung, Bimetallismus, die Ordnung des Münzwesens eines Landes, bei der sowohl Gold- als auch Silbermünzen mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlungskraft und in einem festen Wertverhältnis zueinander zugelassen sind.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.