[451]Doppelzünder, Vereinigung von Brenn-(Zeit-) und Aufschlagzünder, um bei Versagen oder verspäteter Wirksamkeit des erstern ein Zerspringen des Geschosses durch letztern zu erzielen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.