Doppelzünder

[451] Doppelzünder, Vereinigung von Brenn-(Zeit-) und Aufschlagzünder, um bei Versagen oder verspäteter Wirksamkeit des erstern ein Zerspringen des Geschosses durch letztern zu erzielen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 451.
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