[453]Dotāl (lat.), was sich auf die Aussteuer (dos) bezieht; Dotalklage, auf die Rückforderung der dos gerichtete Klage; Dotalsystem, das System des auf der Gütertrennung beruhenden röm. ehelichen Güterrechts.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 453.