[482]Effékten (nach dem franz. effets), bewegliche Habe, Besitzstücke (z.B. Reisegepäck); das bewegliche Vermögen eines Kaufmanns an Waren, Obligationen etc.; auch verzinsliche, langlaufende Wertpapiere.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 482.