[485] Eichen (aichen), das amtliche Abgleichen und Berichtigen der für den Verkehr bestimmten Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge und ihre Beglaubigung durch Aufätzen eines Stempels, wird nach Eichordnungen von Eichämtern und Eichmeistern besorgt, in Deutschland unter Oberaufsicht der »Normal-Eichungskommission« in Berlin. – E. der Schiffe, die behördliche Bestimmung ihrer Tragkraft nach Registertons.