Eilsendungen

[487] Eilsendungen, im deutschen Postgebiet, wie Briefsendungen, Postanweisungen, Pakete ohne und mit Wertangabe bis 800 M, die mit der Aufschrift »Durch Eilboten«, »Sofort zu bestellen« u. dgl. versehen, werden dem Empfänger sofort nach der Ankunft zugestellt. Das vorauszubezahlende Eilbestellgeld für Briefsendungen 25 Pf, für Pakete 40 Pf. Seit 1. April 1900 auch nach dem Orts- und Landbestellbezirk des Aufgabepostorts zulässig.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 487.
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