[490] Einschreiben, Eingeschrieben (früher rekommandiert), amtlicher Ausdruck für Postsendungen, die seitens der Postämter, gegen Erhebung einer Gebühr (20 Pf) neben dem Porto, in ein besonderes Annahmebuch eingetragen werden; bei deren Verlust gewährt die Post einen Ersatz von 42 M, im Weltpostverein 40 M (50 Frs.).