[490] Einstweilige Verfügung, eine gerichtliche Maßregel zur Sicherung der künftigen Zwangsvollstreckung oder zur Regelung eines einstweiligen Zustandes in bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis.
Brockhaus-1911: Verfügung
Meyers-1905: Einstweilige Verfügungen · Einstweilige Anordnungen · Verfügung · Letztwillige Verfügung · Freigebige Verfügung