Eisenbahnabteilung

[491] Eisenbahnabteilung, Militärbehörde im Großen Generalstabe des deutschen Heers, regelt die militär. Benutzung der Eisenbahnen im Frieden und bereitet sie für den Krieg vor; seine Organe die Eisenbahnlinienkommissionen, bestehend aus je einem Stabsoffizier (Linienkommissar) und einem höhern Eisenbahnbeamten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 491.
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