[491] Eisenbahnabteilung, Militärbehörde im Großen Generalstabe des deutschen Heers, regelt die militär. Benutzung der Eisenbahnen im Frieden und bereitet sie für den Krieg vor; seine Organe die Eisenbahnlinienkommissionen, bestehend aus je einem Stabsoffizier (Linienkommissar) und einem höhern Eisenbahnbeamten.