Empfangsprämie

[510] Empfangsprämie, Rückprämie, die im voraus verabredete Vergütung, die der Verkäufer bei einem Zeitgeschäft dafür gewährt, daß er von dem Kaufe zurücksteht.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 510.
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