Entmündigung

[518] Entmündigung, gerichtliche Erklärung, daß eine Person wegen Geisteskrankheit oder Verschwendung oder Trunksucht unter Vormundschaft zu stellen sei.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 518.
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