Entrepot

[518] Entrepot (frz., spr. angtr'poh), Niederlage von Waren, bes. eine solche, worin diese vorläufig unverzollt unter amtlichem Verschluß lagern, und woraus die unverkauften unverzollt wieder ausgeführt werden können.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 518.
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