[518]Entrepot (frz., spr. angtr'poh), Niederlage von Waren, bes. eine solche, worin diese vorläufig unverzollt unter amtlichem Verschluß lagern, und woraus die unverkauften unverzollt wieder ausgeführt werden können.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 518.