Erfüllungsort

[528] Erfüllungsort und Erfüllungszeit, der richtige Ort und die richtige Zeit, wo und wann eine Leistung des Schuldners an den Gläubiger erfüllt werden kann oder soll, ergeben sich entweder aus der Art der Leistung (z.B. der E. bei Übergabe von Grundstücken) oder der Verabredung der Kontrahenten oder der Verkehrssitte (je nachdem diese ein Bringen durch den Schuldner oder ein Holen durch den Gläubiger vorschreibt).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 528.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: