Exmission

[547] Exmission (lat.), die zwangsweise Entfernung einer Person aus einem von ihr innegehabten Grundstücke, so namentlich die Entfernung eines Pächters oder Mieters auf Klage (Exmissionsklage) des Verpächters oder Vermieters; exmittieren, zwangsweise entfernen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 547.
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