[549]Extérn (lat.), äußerlich, auswärtig; Externe (Extranéer), bei den mit Alumnat verbundenen Schulanstalten die außerhalb des Schulgebäudes wohnenden Zöglinge; Externāt, Schulanstalt, deren Zöglinge Externe sind.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 549.