Fahnenlehn

[553] Fahnenlehn, in frühern Deutschen Reich seit 1180 Benennung der Fürstentümer, deren Inhaber vom Kaiser unter Übergabe einer Fahne, als dem Symbol des zu leistenden Heerbannes, belehnt wurden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 553.
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