[553]Fahnenlehn, in frühern Deutschen Reich seit 1180 Benennung der Fürstentümer, deren Inhaber vom Kaiser unter Übergabe einer Fahne, als dem Symbol des zu leistenden Heerbannes, belehnt wurden.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 553.