Festigkeit

[572] Festigkeit, im allgemeinen der Widerstand, den die festen Körper der Trennung ihrer Teile entgegensetzen. Je nach der Wirkungsart der auf den Körper wirkenden aüßern Kräfte unterscheidet man Zug- und Druck-F. (auch absolute und rückwirkende F. genannt), Scher- oder Schub-, Biegungs-, Knick- und Drehungs-(Torsions-)F. Im ersten Falle wirken die Kräfte nur auf Zerreißen bez. Zerdrücken, im zweiten auf Trennen in einer Ebene (wie beim Scherenschnitt), im dritten auf Zerbrechen, im vierten auf seitliche Ausbiegung, Zerknicken, im fünften schließlich auf Zerdrehen. Den äußern Kräften wirken im Körper innere Kräfte, die Spannungen, entgegen, die in Kilogrammen auf 1 qcm Querschnitt ausgedrückt werden. Die Spannungen, die bei Zerstörung des Körpers auftreten, nennt man Bruch-F.; die für eine Konstruktion zulässigen Spannungen dürfen nur einen gewissen Anteil derselben ausmachen. Das Verhältnis zwischen beiden nennt man den Sicherheitsgrad, bei Eisen 1/3-1/5, Holz 1/8-1/10, Stein 1/10-1/20 (neuerdings zum Teil auch erheblich weniger). Die F. der Materialien wird mit Materialprüfungsmaschinen (s.d.) ermittelt. Die zulässigen Beanspruchungen müssen sich auf alle Fälle unter der Elastizitätsgrenze (s. Elastizität) des Materials halten. – Vgl. Hecht (1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 572.
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