[584]Fischgrätenbau, die Bauart, ein langgestrecktes Gebäude in bestimmten Zwischenräumen rechtwinklig mit Nebenbauten zu durchqueren; Grundriß dadurch dem Skelett eines Fisches ähnelnd.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 584.