[586]Flaggenzuschlag (frz. surtaxe de pavillon), Zuschlagstaxe, die neben dem tarifmäßigen Zoll bei Einfuhr von Waren auf fremdländischen Schiffen erhoben wird.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 586.