[621] Friedenspräliminarien, vorläufige Bestimmungen über die Hauptpunkte eines zwischen kriegführenden Staaten abzuschließenden Friedens, gehen gewöhnlich dem von den Häuptern der kontrahierenden Staaten mittels Unterzeichnung des Friedensvertrags (Ratifikation) zu genehmigenden (Definitiv-)Friedensschluß voraus.