Friedenspräliminarien

[621] Friedenspräliminarien, vorläufige Bestimmungen über die Hauptpunkte eines zwischen kriegführenden Staaten abzuschließenden Friedens, gehen gewöhnlich dem von den Häuptern der kontrahierenden Staaten mittels Unterzeichnung des Friedensvertrags (Ratifikation) zu genehmigenden (Definitiv-)Friedensschluß voraus.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 621.
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