Furier

[633] Furier (frz. fourrier), in einigen Heeren der mit den Unterkunfts- und Verpflegungsgeschäften beauftragte Unteroffizier, dem auf dem Marsch Mannschaften (Furierschützen) beigegeben sind; die F. eines Bataillons unterstehen dem Furieroffizier, der Stabs-F. sorgt für den Stab.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 633.
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