Garantiegesetz

[643] Garantiegesetz, ital. Gesetz vom 13. Mai 1871, durch das nach Einverleibung Roms und der Reste des Kirchenstaates in Italien die Stellung des Papstes als unabhängigen Souveräns gesichert und ihm eine Jahresrente von 3.225.000 Franken ausgesetzt wurde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 643.
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