Gattungskauf

[648] Gattungskauf, Genuskauf (lat. emptĭo genĕris), Kauf, bei dem der gekaufte Gegenstand nicht individuell, sondern nach der Gattung (z.B. 10 Scheffel Roggen, Weizen u.a.) bestimmt wird. Ist über die Qualität der Ware im Vertrage nichts näheres bestimmt, so ist eine Ware von mittlerer Art und Güte zu leisten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 648.
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