Generalarzt

[660] Generalarzt, im deutschen Heere der Leiter des Sanitätsdienstes im Bereiche eines Armeekorps (früher Korpsarzt), seltener einer Division (s. Generaloberarzt); im Range eines Obersten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 660.
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