Genußschein

[664] Genußschein, Dokument, das dem Eigentümer einer getilgten Aktie auch für die Zukunft den Genuß etwaiger Superdividenden sichert.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 664.
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