Hörmaschinen

825. Hörrohre.
825. Hörrohre.

[827] Hörmaschinen, Hörrohre, trompetenartig erweiterte Röhren, die mit dem engen Ende ins Ohr gesteckt werden, um einen größern Teil von Schallwellen aufzufangen und so Schwerhörigen das Hören zu erleichtern. Zwei Arten: mit beweglichem Schlauch [Abb. 825a] und in allen Teilen fest, aus Guttapercha (Göppertsches Hörrohr [b]). Auch Apparate zum Vordrängen der Ohrmuscheln (Ohrklemmer, Hörschalen, Otaphon u.a.).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 827.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika